Catch All Klausel

Eine Catch All Vertragsklausel ist eine Auffangklausel mit der sichergestellt wird, dass sämtliche Wirtschaftsgüter eines Unternehmens auf den Erwerber übertragen werden. Damit wird gewährleistet, dass auch alle Vermögenswerte übertragen werden, die nicht im ursprünglichen Kaufvertrag oder seinen Anlagen aufgeführt sind. Die Beurkundungspflicht des Unternehmenskaufvertrages im Falle einer solchen Vertragsklausel ist umstritten.

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