Zielgesellschaft

Die Zielgesellschaft ist in der deutschen Rechtssprache ein börsennotiertes Unternehmen, das von einem anderen Unternehmen, Bieter genannt, übernommen werden soll. Das Wertpapiererwerbs-und Übernahmegesetz (WpÜG) schreibt hierbei eine Reihe von Sicherheitsmassregeln gegen dabei auftretende Risiken (wie: Zerschlagung der Zielgesellschaft durch den Bieter, Sitzverlegung ins ferne Ausland, Entlassung der Mitarbeiter) vor.

Zielunternehmen

Als Zielunternehmen bezeichnet man das Unternehmen, welches Gegenstand einer Unternehmensübernahme oder Beteiligung ist.