M&A ist ein ursprünglich aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum stammender Begriff, der allerdings vollumfänglich in der deutschen Wirtschaftssprache integriert ist. Das Kürzel steht für Mergers (deutsch: Fusionen) & Acquisitions (deutsch: Übernahme/Erwerb) und beschreibt generell das Umfeld aller Arten von Unternehmenstransaktionen.
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MAC
Siehe unter Material-Adventure-Change-Klausel
Management-Buy-In
Ein Management-Buy-In ist die Übernahme eines Unternehmens durch ein externes Management oder die Unterstützung eines Investors bei einer solchen Transaktion. Dabei kaufen fremde Manager das Unternehmen oder wesentliche Teile des Unternehmens auf und führen es unter eigener Leitung weiter.
Management-Buy-Out
Ein Management-Buy-Out (MBO) ist die Übernahme eines Unternehmens durch das vorhandene eigene Management. Dabei übernimmt die Geschäftsführung das Unternehmen oder die Anteile der Gesellschaft mehrheitlich. Wird diese Übernahme überwiegend fremdfinanziert, spricht man von einem Leveraged-Buy-Out.
Market Approach
Der Market Approach ist eine Methode, um einen bestimmten Vermögensgegenstand zu bewerten. Dabei wird auf verglichen zu welchen Preisen vergleichbare Vermögensgegenstände üblicherweise auf einem bestimmten Markt verkauft werden.
Master Purchase Agreement
Ein Master Purchase Agreement ist ein einheitlicher Rahmenvertrag für eine Zahl von Einzelverträgen im Rahmen eines oder mehrerer Unternehmenskäufe.
Material-Adventure-Change-Klausel
Die Material-Adventure-Change-Klausel (MAC-Klausel) regelt beim Unternehmenskauf den Fall wesentlicher nachteiliger Veränderungen der Zielgesellschaft zum Beispiel in deren Vermögensverhältnissen. Dabei wird der Unternehmenskaufvertrag unter den Vorbehalt gestellt, dass sich zwischen der Vertragsunterzeichnung und dem Eigentumsübergang keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Sie sollen dem Käufer in einem solchen Fall das Recht zum Rücktritt vom Vertrag gewähren.
MBI
Siehe unter Management-Buy-In
MBO
Siehe unter Management-Buy-Out
Memorandum of Understanding
Das Memorandum of Understanding (MOU) ist ein auch in der deutschen Wirtschaftssprache geläufiger Begriff aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis, der eine rechtlich unverbindliche Absichtserklärung unter künftigen Vertragspartnern bezeichnet und die Eckpunkte eines noch abzuschließenden Vertrages festlegt.
siehe auch