Garantien sind Vertragsklauseln mit freiwilligen Zusicherungen eines Verkäufers. Dabei übernimmt er beispielsweise die Gewähr, dass die Sache zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einer bestimmten Beschaffenheit geliefert wird. Für eine Garantie ist grundsätzlich eine Garantieerklärung notwendig. Ausnahmsweise kann sie sich aber auch aus Werbung ergeben.
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GbR
Siehe unter Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Genehmigung
Eine Genehmigung ist die nachträgliche Zustimmung zu einem von einer anderen Person vorgenommenen Rechtsgeschäft. Eine solche ist immer dann notwendig, wenn keine vorherige Einwilligung bestand und das Geschäft nicht von der anderen Person vorgenommen werden konnte. Ohne die Genehmigung wäre das Geschäft unwirksam.
General Standard
Der General Standard ist ein privatrechtliches Börsenelement, in dem nur die gesetzlichen Mindestanforderungen des regulierten Markts an die Unternehmen gestellt werden. Mit der Zulassung der Wertpapiere zum regulierten Markt erfolgt automatisch die Aufnahme in den General Standard. Unternehmen müssen jedoch die Zulassungsfolgepflichten, wie ad-hoc Mitteilungen, Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards und einen veröffentlichten Zwischenbericht erfüllen.
Genussrechte
Genussrechte sind Kapitalüberlassungsverhältnisse über die in der Regel ein Genussschein ausgestellt wird. Ein Genussschein ist eine Anlageform, über die ein Genussrechtsvertrag geschlossen wird. In diesem verpflichtet sich der Genussrechtsinhaber dem Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen, wofür ihm im Gegenzug zum Beispiel bei der AG ein Anteil am Reingewinn oder am Liquidationserlös gewährt wird. Genussrechte sind vom Aktienbesitz unabhängig. Ihre Inhaber haben weder Stimmrecht noch Mitgliedschaftsrecht.
Geschäftsanteile
Als Geschäftsanteil bezeichnet man den Anteil eines Gesellschafters am Stammkapital einer GmbH. Geschäftsanteile sind z.B. Kaufgegenstand eines Share Deal.
Geschäftsführer
Der Geschäftsführer ist als Organ der gesetzliche Vertreter und verantwortliche Leiter einer GmbH. Nach außen hin ist seine Vertretungsmacht unbeschränkbar. Seine Bestellung erfolgt im Gesellschaftsvertrag oder durch die Gesellschafterversammlung. Gibt es mehrere Geschäftsführer, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Eine Alleinvertretungsbefugnis kann jedoch im Gesellschaftsvertrag festgelegt sein. Die Geschäftsführer müssen mit der jeweiligen Vertretungsbefugnis im Handelsregister eingetragen werden. Geschäftsführer können, müssen aber nicht Gesellschafter der GmbH sein.
Geschäftsplan
Ein Geschäftsplan oder business plan bezeichnet die schriftliche Darstellung der Ziele, Strategien und Maßnahmen eines unternehmerischen Vorhabens. Basierend auf einer Geschäftsidee müssen alle betriebswirtschaftlichen und finanziellen Aspekte des Vorhabens dargelegt werden.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (auch GbR oder BGB Gesellschaft) ist die Grundform der Personengesellschaft, basierend auf den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Sie ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Grundsätzlich sind die Gesellschafter nur gemeinsam vertretungsberechtigt, im Gesellschaftsvertrag kann jedoch etwas anderes vereinbart werden. Für Verbindlichkeiten haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Siehe unter GmbH