Kartellrecht

Das Kartellrecht im engeren Sinne richtet sich als Teil des Wettbewerbsrechts neben der Bekämpfung klassischer Kartelle auch gegen die Ausnutzung marktbeherrschender Stellungen, indem diese repressiv aufgedeckt, aufgelöst, verboten und bebußt werden. Daneben gilt auch die Fusionskontrolle als Teil des Kartellrechts im weiteren Sinne, denn sie wendet sich präventiv gegen die Entstehung wettbewerbsbeschränkender Marktstrukturen. Beide versuchen einen möglichst ungestörten Wettbewerb auf den Märkten aufrecht zu halten. Aufgrund der weitgehenden Europäisierung des Kartellrechts haben sowohl das Bundeskartellamt, als auch die Europäische Kommission Kompetenzen in kartellrechtlich gelagerten Sachverhalten.

Kaufpreiseinbehalt

Der Kaufpreiseinbehalt dient bei M&A-Transaktionen regelmäßig zur Absicherung von (Garantie-) Ansprüchen aus dem zugrundliegenden Kaufvertrag.

Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag betrifft grundsätzlich die Übertragung von Eigentum und Besitz an einer bestimmten Sache für eine bestimmte Gegenleistung. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hat den Kaufvertrag durch umfängliche Vorschriften geregelt. Dabei hat der Gesetzgeber aber im Wesentlichen klassische Kaufverträge des täglichen (Wirtschafts-)Lebens im Blick gehabt. Im Kontext von Unternehmenskaufverträgen sind die gesetzlichen Vorgaben allerdings unzureichend und tragen den Bedürfnissen beider Parteien nicht ausreichend Rechnung. Vor diesem Hintergrund werden viele der dispositiven Regelungen des Kaufrechts durch die Parteien ausgeschlossen und durch eigene Vertragsklauseln, wie zum Beispiel die Gewährung umfassender Garantien im Gegenzug für den Verzicht auf das Gewährleistungsrecht, ersetzt.

Kennzahlen

(Betriebswirtschaftliche) Kennzahlen dienen der Beurteilung von Unternehmen, der Bestimmung von Unternehmenszielen und Feststellung ihrer Erreichung. Sie haben Entscheidungs-, Koordinations-, Kontroll- und Verhaltenssteuerungsfunktion. Es wird dabei zwischen absoluten Kennzahlen (Einzelwerte) und relativen Kennzahlen (Verbindung zweier Werte) unterschieden. Auch kann man unterscheiden zwischen Erfolgs-, Liquiditäts-, Bilanz- und Rentabilitätskennzahlen. Beispiele sind Gewinn vor Steuern, Handelsspanne, Umsatz, Cash-Flow, alle Arten des EBIT oder Personal- oder Flächenproduktivität, Eigen- und Fremdkapitalquote oder (Gesamt-/Eigen-)Kapitalrendite.

KG

Siehe unter Kommanditgesellschaft

KMU

KMU (kleine und mittlere Unternehmen) ist die Sammelbezeichnung für Unternehmen, die definierte Grenzen hinsichtlich Mitarbeiter, Umsatzerlösen oder Bilanzsummen nicht überschreiten.

Kommanditgesellschaft

Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, die aus persönlich haftenden Gesellschaftern (sog. Komplementäre) und nur auf ihre Einlage haftenden Gesellschaftern (sog. Kommanditisten) besteht. Komplementärin kann allerdings auch eine Kapitalgesellschaft sein, was durch den Zusatz GmbH & Co. KG deutlich wird.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer (KSt) wird in Deutschland auf Grundlage des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) auf das Einkommen von juristischen Personen erhoben. Davon betroffen sind Kapitalgesellschaften (vor allem GmbH, KGaA, AG, SE), Genossenschaften, Stiftungen, Vereine und auch grundsätzlich Körperschaften des öffentlichen Rechts. Grundlage der Besteuerung sind die jährliche Steuerbilanz und Körperschaftsteuererklärung. Sind weder die Geschäftsleitung noch der Sitz einer Körperschaft im Inland gelegen, so sind ihre inländischen Einkünfte unter Umständen nur beschränkt körperschaftsteuerpflichtig.

Kreditor

Im Rechnungswesen gebräuchlicher Begriff für die Gläubiger von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die von dem Unternehmen auf Kredit bezogen wurden.

KSt

Siehe unter Körperschaftsteuer