Die Körperschaftsteuer (KSt) wird in Deutschland auf Grundlage des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) auf das Einkommen von juristischen Personen erhoben. Davon betroffen sind Kapitalgesellschaften (vor allem GmbH, KGaA, AG, SE), Genossenschaften, Stiftungen, Vereine und auch grundsätzlich Körperschaften des öffentlichen Rechts. Grundlage der Besteuerung sind die jährliche Steuerbilanz und Körperschaftsteuererklärung. Sind weder die Geschäftsleitung noch der Sitz einer Körperschaft im Inland gelegen, so sind ihre inländischen Einkünfte unter Umständen nur beschränkt körperschaftsteuerpflichtig.
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