NDA

Siehe unter Non-Disclosure Agreement

Non-Disclosure Agreement

Das Non-Disclosure Agreement ist ein Geheimhaltungsvertrag (auch NDA), welcher das Stillschweigen über Verhandlungen, Verhandlungsergebnisse oder vertrauliche Unterlagen festschreibt. In diesem stimmt der Vertragspartner zu, ihm zugänglich gemachte Information geheim zu halten. Anders als das Betriebsgeheimnis, welches gesetzlich verankert ist, besteht beim Geheimhaltungsvertrag Vertragsfreiheit.

Notar

Ein Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege (§ 1 BNotO) und nimmt insbesondere öffentliche Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vor. Ebenso ist der Notar zur Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten zuständig. Der Notar erhält für seine Tätigkeit Gebühren nach der Kostenordnung und untersteht der Dienstaufsicht des zuständigen Landgerichtspräsidenten.

Notarielle Urkunde

Eine Urkunde ist eine Gedankenerklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw. Sachverhalt fixiert und zumeist auch ihren Austeller erkennen lässt. Beweiskraft haben vor allem öffentliche Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde oder von einer mit öffentlichen Glauben ausgestatteten Person wie dem Notar ausgestellt worden sind (sog. Notarielle Urkunden).