Eine Urkunde ist eine Gedankenerklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw. Sachverhalt fixiert und zumeist auch ihren Austeller erkennen lässt. Beweiskraft haben vor allem öffentliche Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde oder von einer mit öffentlichen Glauben ausgestatteten Person wie dem Notar ausgestellt worden sind (sog. Notarielle Urkunden).
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