BAV

BAV ist die Abkürzung für Betriebliche Altersversorgung und bezeichnet die Zusage eines Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zu leisten. Dafür stehen verschiedene Durchführungswege zur Verfügung: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds.

BCA

Als BCA oder Business Combination Agreement bezeichnet man Vereinbarungen im Vorfeld von Unternehmenskäufen oder Beteiligungen. In einer solchen Vereinbarung verständigen sich potentielle Käufer/Übernehmer mit den Gesellschaftern oder dem Management der Zielgesellschaft (Target) über bestimmte Rahmenbedingungen der Übernahme, zukünftige Struktur des Zielunternehmens oder Unternehmensziele. Hinsichtlich der rechtliche Gestaltung, Wirksamkeit und Verbindlichkeit solcher BCA’s bestehen erhebliche Unsicherheiten.

Betafaktor

Der Betafaktor zeigt an, wie stark eine Aktie im Vergleich zum Markt schwankt. Damit stellt er das systematische Risiko einer Investitions- oder Finanzierungsmaßnahme des bewerteten Unternehmens dar. Liegt der Wert bei 1,0 schwankt die Aktie genauso stark wie der Marktdurchschnitt. Liegt der Wert unter 1,0 schwankt sie weniger, liegt der Wert über 1,0 schwankt sie mehr als der Durchschnitt.

Beteiligung

Als (Unternehmens)Beteiligung bezeichnet man den Besitz von Anteilen an einem Unternehmen. Bei einer Aktiengesellschaft bezeichnet man den Eigner einer Kapitalbeteiligung Aktionär, bei einer GmbH den Eigner der Unternehmensbeteiligung als Anteilseigner oder Gesellschafter und bei der Beteiligung an Personengesellschaften als Mitunternehmer.

Betriebsergebnis

Das Betriebsergebnis bezeichnet das Ergebnis aus dem ordentlichen Geschäftsbetrieb und ist Teil der Gewinn- und Verlustrechnung. Es ergibt sich aus allen Einnahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit abzüglich der Ausgaben, die im Zusammenhang mit dieser Geschäftstätigkeit stehen. Es stimmt unter Anderem wegen der neutralen Aufwendungen und der Zusatzkosten in der Regel nicht mit dem Gewinn der Gewinn- und Verlustrechnung überein. Das Betriebsergebnis wird auch als operatives Ergebnis bezeichnet; aus ihm errechnen sich EBIT und EBITDA, die für die Unternehmensbewertung entscheidend sind.

Betriebsprüfung

Eine Betriebsprüfung wird formal richtig als Außenprüfung bezeichnet (siehe dort).

Betriebswirtschaftliche Auswertung

Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) basiert auf den Zahlen der Finanzbuchhaltung und gibt während des laufenden Finanzjahres Auskunft über die Kosten- und Erlössituation eines Unternehmens.

Beurkundung

Die (notarielle) Beurkundung stellt das strengste Formerfordernis einer Willenserklärung dar und wird gesetzlich gesondert angeordnet. Ein Verstoß führt zur Nichtigkeit des der Urkunde zugrundeliegenden Rechtsgeschäftes (Vertrages). Betroffen können sowohl einseitige (bspw. ein Schenkungsversprechen) als auch wechselseitige Willenserklärungen (bspw. ein Ehevertrag oder Grundstückskaufvertrag) sein. Zur Erfüllung des Formerfordernisses muss die Urkunde von einem Notar zur Niederschrift abgefasst werden, von diesem den Beteiligten vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und in Anwesenheit des Notars eigenhändig unterzeichnet werden. Die Beurkundungspflicht gilt neben zuvor genannten Beispielen unter anderem auch für die Abtretung von Geschäftsanteilen an einer GmbH.

Bewertung

Auf Grundlage von handels- bzw. steuerlichen Bewertungsrichtlinien (z.B. Handelsgesetzbuch, Bewertungsgesetzt, International Financial Reporting Standard) entscheidet sich, welcher Wert einem Wirtschaftsgut zuzurechnen ist. Bewertungen können aus unterschiedlichen Anlässen vorgenommen werden und auch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. So richtet sich z.B. die Bewertung eines Wirtschaftsgutes in der Steuerbilanz nach anderen Kriterien als im Rahmen eines Unternehmensverkaufs.