BAV ist die Abkürzung für Betriebliche Altersversorgung und bezeichnet die Zusage eines Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zu leisten. Dafür stehen verschiedene Durchführungswege zur Verfügung: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds.