BAV

BAV ist die Abkürzung für Betriebliche Altersversorgung und bezeichnet die Zusage eines Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zu leisten. Dafür stehen verschiedene Durchführungswege zur Verfügung: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds.

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