Außenprüfung

Eine Außenprüfung wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Betriebsprüfung bezeichnet. Dabei prüfen Behörden (z.B. Finanzamt, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft) im Rahmen ihrer Aufsicht die  Verhältnisse eines Unternehmens in dem jeweiligen Prüfungsbereich, z.B. Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Krankenkassenbeiträge.

Artikel teilen