Eine Außenprüfung wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Betriebsprüfung bezeichnet. Dabei prüfen Behörden (z.B. Finanzamt, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft) im Rahmen ihrer Aufsicht die Verhältnisse eines Unternehmens in dem jeweiligen Prüfungsbereich, z.B. Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Krankenkassenbeiträge.