Als Absichtserklärung oder Letter of Intent (LOI) oder Memorandum of Understanding bezeichnet man die Mitteilung eines Vertragspartners, in der er Interesse an Verhandlungen oder am Abschluss eines Vertrages bekundet und gegebenenfalls über seine Handlungsziele und Pläne informiert, um alsbald eine Verbindlichkeit der Verhandlungen herbeizuführen. Es kann sich auch statt um eine einseitige Erklärung um eine beidseitige handeln; beides ist praxisüblich.
siehe auch
Als Abspaltung bezeichnet man den Übergang eines oder mehrerer Teile eines Unternehmens, die für sich eine einheitliche Einheit bilden, auf einen anderen Rechtsträger gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten an die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers. Dabei muss das ursprüngliche Unternehmen jedoch bestehen bleiben.
Siehe auch
§ 123 Abs. 2 UmwG
Ausgliederung
Wikipedia
Durch die Rechenoperation der Abzinsung wird der Wert einer erst in Zukunft fälligen Forderung für den Fall ihrer unmittelbaren Zahlung berechnet. Hintergrund dessen ist der Umstand, dass ein Geldbetrag – positive Zinsen vorausgesetzt – durch den Zinsvorteil einen höheren Wert, je früher man ihn erhält. Um diesen Mehrwert für den Gläubiger einer Forderung zugunsten des Schuldners abzubilden, wird eine Forderung bei vorfälliger Zahlung abgezinst.