Als Abspaltung bezeichnet man den Übergang eines oder mehrerer Teile eines Unternehmens, die für sich eine einheitliche Einheit bilden, auf einen anderen Rechtsträger gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten an die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers. Dabei muss das ursprüngliche Unternehmen jedoch bestehen bleiben.
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