Ausgliederung

Als Ausgliederung bezeichnet man den Übergang eines oder mehrerer Teile eines Unternehmens, die für sich eine einheitliche Einheit bilden, auf einen anderen Rechtsträger gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten an den übertragenden Rechtsträgers. Dabei muss das ursprüngliche Unternehmen jedoch bestehen bleiben.

Siehe auch

§ 123 Abs. 3 UmwG.

Abspaltung

Wikipedia

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