Als Absichtserklärung oder Letter of Intent (LOI) oder Memorandum of Understanding bezeichnet man die Mitteilung eines Vertragspartners, in der er Interesse an Verhandlungen oder am Abschluss eines Vertrages bekundet und gegebenenfalls über seine Handlungsziele und Pläne informiert, um alsbald eine Verbindlichkeit der Verhandlungen herbeizuführen. Es kann sich auch statt um eine einseitige Erklärung um eine beidseitige handeln; beides ist praxisüblich.
siehe auch
Als Abspaltung bezeichnet man den Übergang eines oder mehrerer Teile eines Unternehmens, die für sich eine einheitliche Einheit bilden, auf einen anderen Rechtsträger gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten an die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers. Dabei muss das ursprüngliche Unternehmen jedoch bestehen bleiben.
Siehe auch
§ 123 Abs. 2 UmwG
Ausgliederung
Wikipedia
Durch die Rechenoperation der Abzinsung wird der Wert einer erst in Zukunft fälligen Forderung für den Fall ihrer unmittelbaren Zahlung berechnet. Hintergrund dessen ist der Umstand, dass ein Geldbetrag – positive Zinsen vorausgesetzt – durch den Zinsvorteil einen höheren Wert, je früher man ihn erhält. Um diesen Mehrwert für den Gläubiger einer Forderung zugunsten des Schuldners abzubilden, wird eine Forderung bei vorfälliger Zahlung abgezinst.
Unter dem englischen Begriff Acquisition (deutsch: Akquisition / Übernahme / Erwerb) versteht man die Übernahme eines Unternehmens oder Teilen eines Unternehmens im Wege des Unternehmenskaufs.
Die Adjusted Present Value Methode (auch APV-Ansatz) ist ein Verfahren der Unternehmensbewertung. Dabei wird der Wert des Eigenkapitals eines Unternehmens ermittelt, indem die Nettofinanzverbindlichkeiten vom Unternehmensgesamtwert abgezogen werden.
Siehe unter Aktiengesellschaft
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person in Form einer Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Die Anteile („Aktien“) können, müssen aber nicht an der Börse gehandelt werden. Die Organe der AG sind die Hauptversammlung der Aktionäre, die den das Gremium des Aufsichtsrats bestellt welcher wiederrum den die Geschäfte führenden Vorstand bestellt.
Als Aktiva bezeichnet man die Aktivseite einer Bilanz. Sie zeigen die Verwendung der Finanzmittel. Ihr Gegenstück bilden die Passiva.
Ein Anderkonto ist eine spezielle Form des Treuhandkontos. Ein solches wird grundsätzlich in eigenem Namen für fremde Rechnung unterhalten, sodass der Inhaber des Anderkontos das Geld eines Dritten treuhänderisch verwaltet. Im Unterschied zum gewöhnlichen Treuhandkonto ist das Guthaben des Anderkontos jedoch besonders geschützt, denn bei Insolvenz des Treuhänders fällt es nicht in dessen Vermögensmasse.
Als Anteilserwerb oder auch Anteilskauf bezeichnet man den Erwerb von Gesellschaftsanteilen einer Kapitalgesellschaft.