Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person in Form einer Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Die Anteile („Aktien“) können, müssen aber nicht an der Börse gehandelt werden. Die Organe der AG sind die Hauptversammlung der Aktionäre, die den das Gremium des Aufsichtsrats bestellt welcher wiederrum den die Geschäfte führenden Vorstand bestellt.
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