Ein Anderkonto ist eine spezielle Form des Treuhandkontos. Ein solches wird grundsätzlich in eigenem Namen für fremde Rechnung unterhalten, sodass der Inhaber des Anderkontos das Geld eines Dritten treuhänderisch verwaltet. Im Unterschied zum gewöhnlichen Treuhandkonto ist das Guthaben des Anderkontos jedoch besonders geschützt, denn bei Insolvenz des Treuhänders fällt es nicht in dessen Vermögensmasse.