Diese Vertragsklausel bedeutet die zuvor festgelegte Zahlung einer Vertragspartei wenn sie Vertragsverhandlungen einseitig abbricht oder sie das Scheitern des Vertragsabschlusses einseitig zu vertreten hat.
Diese Vertragsklausel bedeutet die zuvor festgelegte Zahlung einer Vertragspartei wenn sie Vertragsverhandlungen einseitig abbricht oder sie das Scheitern des Vertragsabschlusses einseitig zu vertreten hat.