BCA

Als BCA oder Business Combination Agreement bezeichnet man Vereinbarungen im Vorfeld von Unternehmenskäufen oder Beteiligungen. In einer solchen Vereinbarung verständigen sich potentielle Käufer/Übernehmer mit den Gesellschaftern oder dem Management der Zielgesellschaft (Target) über bestimmte Rahmenbedingungen der Übernahme, zukünftige Struktur des Zielunternehmens oder Unternehmensziele. Hinsichtlich der rechtliche Gestaltung, Wirksamkeit und Verbindlichkeit solcher BCA’s bestehen erhebliche Unsicherheiten.

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