Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (auch GbR oder BGB Gesellschaft) ist die Grundform der Personengesellschaft, basierend auf den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Sie ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Grundsätzlich sind die Gesellschafter nur gemeinsam vertretungsberechtigt, im Gesellschaftsvertrag kann jedoch etwas anderes vereinbart werden. Für Verbindlichkeiten haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch.