Ein Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege (§ 1 BNotO) und nimmt insbesondere öffentliche Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vor. Ebenso ist der Notar zur Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten zuständig. Der Notar erhält für seine Tätigkeit Gebühren nach der Kostenordnung und untersteht der Dienstaufsicht des zuständigen Landgerichtspräsidenten.
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