Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag betrifft grundsätzlich die Übertragung von Eigentum und Besitz an einer bestimmten Sache für eine bestimmte Gegenleistung. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hat den Kaufvertrag durch umfängliche Vorschriften geregelt. Dabei hat der Gesetzgeber aber im Wesentlichen klassische Kaufverträge des täglichen (Wirtschafts-)Lebens im Blick gehabt. Im Kontext von Unternehmenskaufverträgen sind die gesetzlichen Vorgaben allerdings unzureichend und tragen den Bedürfnissen beider Parteien nicht ausreichend Rechnung. Vor diesem Hintergrund werden viele der dispositiven Regelungen des Kaufrechts durch die Parteien ausgeschlossen und durch eigene Vertragsklauseln, wie zum Beispiel die Gewährung umfassender Garantien im Gegenzug für den Verzicht auf das Gewährleistungsrecht, ersetzt.

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