Das Kartellrecht im engeren Sinne richtet sich als Teil des Wettbewerbsrechts neben der Bekämpfung klassischer Kartelle auch gegen die Ausnutzung marktbeherrschender Stellungen, indem diese repressiv aufgedeckt, aufgelöst, verboten und bebußt werden. Daneben gilt auch die Fusionskontrolle als Teil des Kartellrechts im weiteren Sinne, denn sie wendet sich präventiv gegen die Entstehung wettbewerbsbeschränkender Marktstrukturen. Beide versuchen einen möglichst ungestörten Wettbewerb auf den Märkten aufrecht zu halten. Aufgrund der weitgehenden Europäisierung des Kartellrechts haben sowohl das Bundeskartellamt, als auch die Europäische Kommission Kompetenzen in kartellrechtlich gelagerten Sachverhalten.