Der Geschäftsführer ist als Organ der gesetzliche Vertreter und verantwortliche Leiter einer GmbH. Nach außen hin ist seine Vertretungsmacht unbeschränkbar. Seine Bestellung erfolgt im Gesellschaftsvertrag oder durch die Gesellschafterversammlung. Gibt es mehrere Geschäftsführer, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Eine Alleinvertretungsbefugnis kann jedoch im Gesellschaftsvertrag festgelegt sein. Die Geschäftsführer müssen mit der jeweiligen Vertretungsbefugnis im Handelsregister eingetragen werden. Geschäftsführer können, müssen aber nicht Gesellschafter der GmbH sein.
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