Der General Standard ist ein privatrechtliches Börsenelement, in dem nur die gesetzlichen Mindestanforderungen des regulierten Markts an die Unternehmen gestellt werden. Mit der Zulassung der Wertpapiere zum regulierten Markt erfolgt automatisch die Aufnahme in den General Standard. Unternehmen müssen jedoch die Zulassungsfolgepflichten, wie ad-hoc Mitteilungen, Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards und einen veröffentlichten Zwischenbericht erfüllen.