Die Material-Adventure-Change-Klausel (MAC-Klausel) regelt beim Unternehmenskauf den Fall wesentlicher nachteiliger Veränderungen der Zielgesellschaft zum Beispiel in deren Vermögensverhältnissen. Dabei wird der Unternehmenskaufvertrag unter den Vorbehalt gestellt, dass sich zwischen der Vertragsunterzeichnung und dem Eigentumsübergang keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Sie sollen dem Käufer in einem solchen Fall das Recht zum Rücktritt vom Vertrag gewähren.
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookies speichern Informationen über Einstellungen, die bei einem weiteren Besuch der Webseite nicht erneut abgefragt werden müssen.