Gilt bei den Kapitalgesellschaften GmbH, AG und SE. Im Unterschied zur persönlichen Haftung der Gesellschafter einer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) beschreibt die Firmenhaftung den Umstand, dass grundsätzlich nur die Kapitalgesellschaft und nicht die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.