Die Gewährleitung oder Mängelhaftung bestimmt die gesetzlichen Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer zustehen, wenn der Verkäufer eine mangelhafte Sache liefert. Der Verkäufer haftet dabei grds. zwei Jahre dafür, dass die gelieferte Ware keine Mängel aufweist. Zu den Gewährleistungsrechten gehören zum Beispiel die Nacherfüllung, die Minderung oder der Rücktritt vom Vertrag. Von den gesetzlichen Gewährleitungsrechten sind Garantien zu unterscheiden, die freiwillig abgegeben werden.
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