Gewerbliche Schutzrechte sind Teil des IP-Rechts (= intellectual property = Geistiges Eigentum) und gewähren einen Sonderschutz für geistige und gewerbliche Leistungen. Dazu zählen Geschmacks- und Gebrauchsmusterrechte, Patentrechte, das Sonderschutzrecht und das Kennzeichenrecht (Marken). Gewerbliche Schutzrechte sind absolute Rechte und genießen Eigentumsschutz. Sie sind häufig Gegenstand des Unternehmsnkaufvertrages.
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