Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung (GoB) sind Regeln zur Buchführung und Bilanzierung, zu denen alle Kaufleute verpflichtet sind. Dabei ist gesetzlich normiert, dass die Buchführung so beschaffen sein muss, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Zu den Hauptgrundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung gehören: Klarheit und Übersichtlichkeit (Nachprüfbarkeit), Vollständigkeit sowie formelle und materielle Richtigkeit. Dazu müssen alle Geschäftsvorfälle fortlaufend, vollständig, richtig, rechtzeitig und sachlich geordnet gebucht werden. Jede Buchung muss dabei auf einem Beleg beruhen. Zudem müssen die Buchführungsunterlagen ordnungsmäßig aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist für Bücher und Buchbelege beträgt dabei zehn Jahre.

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