Die Passiva – auch Passivseite oder Passiven genannt – bilden einen Bestandteil der Bilanz eines Wirtschaftssubjekts und sind legal definitorisch in § 266 Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Die Passivseite stellt die Mittelherkunft eines Unternehmens dar. Sie gibt Auskunft darüber, in welchem Verhältnis das Vermögen eines Unternehmens durch Fremdkapital finanziert ist. Die Passivseite gliedert sich in die Positionen Eigenkapital, (Sonderposten), (Rückstellungen), Verbindlichkeiten sowie passive Rechnungsabgrenzung.