Als Closing bezeichnet man die Durchführung eines Unternehmenskaufvertrages zum Übernahmestichtag. Dabei werden die Gesellschaftsanteile bzw. die Wirtschaftsgüter eines Unternehmens an den Käufer übertragen und der Kaufpreis bezahlt.
Als Closing bezeichnet man die Durchführung eines Unternehmenskaufvertrages zum Übernahmestichtag. Dabei werden die Gesellschaftsanteile bzw. die Wirtschaftsgüter eines Unternehmens an den Käufer übertragen und der Kaufpreis bezahlt.