Offene Handelsgesellschaft

Eine Offene Handelsgesellschaft ist eine Personenhandelsgesellschaft. Sie besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe betreiben. Sie muss im Handelsregister eingetragen werden. Gesellschafter können natürliche und juristische Personen sein. Grundsätzlich kann jeder Gesellschafter die OHG alleine nach außen vertreten, es sei denn im Gesellschaftsvertrag ist etwas anderes vereinbart. Jeder der Gesellschafter haftet unmittelbar und unbeschränkt. Selbst nach dem Ausscheiden haftet der Gesellschafter noch fünf Jahre für die bis dahin begründeten Verbindlichkeiten.

OHG

Siehe unter Offene Handelsgesellschaft

Organe

Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können. Organe können aus Einzelpersonen bestehen (beispielsweise Geschäftsführer) oder Gremien bzw. Kollegialorgane (beispielsweise Vorstand, Aufsichtsrat, Mitgliederversammlung) sein.

Owner Buy Out

Um einen Owner Buy Out handelt es sich, wenn ein einzelner Anteilseigner das Unternehmen durch einen Leverage Buy Out übernimmt oder ein einzelner Erbe eines Familienunternehmens die Erbengemeinschaft oder einzelne Stämme auszahlt.

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