Offene Handelsgesellschaft

Eine Offene Handelsgesellschaft ist eine Personenhandelsgesellschaft. Sie besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe betreiben. Sie muss im Handelsregister eingetragen werden. Gesellschafter können natürliche und juristische Personen sein. Grundsätzlich kann jeder Gesellschafter die OHG alleine nach außen vertreten, es sei denn im Gesellschaftsvertrag ist etwas anderes vereinbart. Jeder der Gesellschafter haftet unmittelbar und unbeschränkt. Selbst nach dem Ausscheiden haftet der Gesellschafter noch fünf Jahre für die bis dahin begründeten Verbindlichkeiten.

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