Genussrechte

Genussrechte sind Kapitalüberlassungsverhältnisse über die in der Regel ein Genussschein ausgestellt wird. Ein Genussschein ist eine Anlageform, über die ein Genussrechtsvertrag geschlossen wird. In diesem verpflichtet sich der Genussrechtsinhaber dem Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen, wofür ihm im Gegenzug zum Beispiel bei der AG ein Anteil am Reingewinn oder am Liquidationserlös gewährt wird. Genussrechte sind vom Aktienbesitz unabhängig. Ihre Inhaber haben weder Stimmrecht noch Mitgliedschaftsrecht.

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