Als Gesellschafter bezeichnet man die Mitglieder oder Teilhaber einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft. Für verschiedene Gesellschaften gibt es jedoch auch Spezialbezeichnungen. So heißt der Gesellschafter einer AG Aktionär, der beschränkt haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft Kommanditist und deren unbeschränkt haftender Gesellschafter Komplementär.
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