GmbH

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Kapitalgesellschaft basierend auf dem GmbH Gesetz (GmbHG) mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie hat einen oder mehrere Gesellschafter. Die Gründung der GmbH erfolgt durch Abschluss eines notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages, Einlage des Stammkapitals durch die Gesellschafter sowie Eintragung ins Handelsregister. Der Geschäftsführer vertritt die GmbH und muss als sog. Organ ebenfalls zur Gründung bestellt werden. Die GmbH haftet für Verbindlichkeiten grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, eine Haftung der Gesellschafter findet nicht statt.

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