Ein Joint Venture (deutsch: Gemeinschaftsunternehmen / GU) ist eine Tochtergesellschaft von zwei oder mehr im Übrigen aber nicht verbundenen Unternehmen. Die Gründung eines Joint Ventures kann diverse strategische, wettbewerbliche, finanzielle oder sonstige Gründe haben und unterliegt ab gewissen Größenordnungen der kartellrechtlichen Fusionskontrolle.