Zur Buchführung verpflichtete Kaufleute fertigen mit Ablauf eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss an. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, die das Verhältnis des kaufmännischen Vermögens und seiner Schulden darstellt, und aus der Gewinn- und Verlustrechnung, die eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs ist. Bei Kapitalgesellschaften ist der Jahresabschluss grundsätzlich ergänzt um einen Anhang und einen Lagebericht zu erstellen.