Im Rahmen der Inventur werden alle Bestände eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt (wiegen-messen-zählen). Jeder Kaufmann ist mit Schluss eines jeden Geschäftsjahres, sowie wenn er ein Unternehmen gründet, übernimmt oder schließt, zur Inventur verpflichtet.
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