Material-Adventure-Change-Klausel

Die Material-Adventure-Change-Klausel (MAC-Klausel) regelt beim Unternehmenskauf den Fall wesentlicher nachteiliger Veränderungen der Zielgesellschaft zum Beispiel in deren Vermögensverhältnissen. Dabei wird der Unternehmenskaufvertrag unter den Vorbehalt gestellt, dass sich zwischen der Vertragsunterzeichnung und dem Eigentumsübergang keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Sie sollen dem Käufer in einem solchen Fall das Recht zum Rücktritt vom Vertrag gewähren.

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