(Betriebswirtschaftliche) Kennzahlen dienen der Beurteilung von Unternehmen, der Bestimmung von Unternehmenszielen und Feststellung ihrer Erreichung. Sie haben Entscheidungs-, Koordinations-, Kontroll- und Verhaltenssteuerungsfunktion. Es wird dabei zwischen absoluten Kennzahlen (Einzelwerte) und relativen Kennzahlen (Verbindung zweier Werte) unterschieden. Auch kann man unterscheiden zwischen Erfolgs-, Liquiditäts-, Bilanz- und Rentabilitätskennzahlen. Beispiele sind Gewinn vor Steuern, Handelsspanne, Umsatz, Cash-Flow, alle Arten des EBIT oder Personal- oder Flächenproduktivität, Eigen- und Fremdkapitalquote oder (Gesamt-/Eigen-)Kapitalrendite.
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KG
Siehe unter Kommanditgesellschaft
KMU
KMU (kleine und mittlere Unternehmen) ist die Sammelbezeichnung für Unternehmen, die definierte Grenzen hinsichtlich Mitarbeiter, Umsatzerlösen oder Bilanzsummen nicht überschreiten.
Kommanditgesellschaft
Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, die aus persönlich haftenden Gesellschaftern (sog. Komplementäre) und nur auf ihre Einlage haftenden Gesellschaftern (sog. Kommanditisten) besteht. Komplementärin kann allerdings auch eine Kapitalgesellschaft sein, was durch den Zusatz GmbH & Co. KG deutlich wird.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer (KSt) wird in Deutschland auf Grundlage des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) auf das Einkommen von juristischen Personen erhoben. Davon betroffen sind Kapitalgesellschaften (vor allem GmbH, KGaA, AG, SE), Genossenschaften, Stiftungen, Vereine und auch grundsätzlich Körperschaften des öffentlichen Rechts. Grundlage der Besteuerung sind die jährliche Steuerbilanz und Körperschaftsteuererklärung. Sind weder die Geschäftsleitung noch der Sitz einer Körperschaft im Inland gelegen, so sind ihre inländischen Einkünfte unter Umständen nur beschränkt körperschaftsteuerpflichtig.
Kreditor
Im Rechnungswesen gebräuchlicher Begriff für die Gläubiger von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die von dem Unternehmen auf Kredit bezogen wurden.
KSt
Siehe unter Körperschaftsteuer
LBO
Siehe unter Leveraged Buy Out
Legal Opinion
Der Begriff Legal Opinion stammt aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis und betrifft meist eine in klaren, einfachen und knappen Worten gefasste Einschätzung des Bestehens oder Nichtbestehens eines bestimmten Rechtsverhältnisses. Die Legal Opinion wird regelmäßig im Auftrag eines Mandanten gegenüber einer Drittpartei in einem internationalen Sachverhalt abgegeben. Aufgrund der enormen Haftungsgefahr wird eine Legal Opinion üblicherweise nur in besonders formalisierter Form mit klarer Abgrenzung ihrer Reichweite und ihres Inhalts gegen ein wesentlich erhöhtes Honorar abgegeben.
Legal Transplants
Beschreibt die Übernahme ausländischer Rechtsvorschriften in die eigene Rechtsordnung. Beispielsweise hat Georgien Teile des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches identisch übernommen und das türkische Straf- und Strafprozessrecht sind dem deutschen Recht nachgebildet.
