Als Letter of Intent (LOI) oder Absichtserklärung bezeichnet man die Mitteilung eines Vertragspartners, in der er Interesse an Verhandlungen oder am Abschluss eines Vertrages bekundet und gegebenenfalls über seine Handlungsziele und Pläne informiert, um alsbald eine Verbindlichkeit der Verhandlungen herbeizuführen.
siehe auch
Der Begriff steht für eine fremdkapitalfinanzierte Unternehmensübernahme. Dabei wird der Kaufpreis unter Einsatz einer großen Fremdkapitalquote aufgebracht. Die Besicherung der Finanzierung geschieht dabei regelmäßig antizipiert durch die Zielgesellschaft und deren Vermögensgegenstände. Der Investor realisiert sein Investment dann dadurch, dass er es nach einer Haltezeit der Beteiligung von ca. vier bis fünf Jahre wieder weiterverkauft.
Siehe unter Letter of Intent
M&A ist ein ursprünglich aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum stammender Begriff, der allerdings vollumfänglich in der deutschen Wirtschaftssprache integriert ist. Das Kürzel steht für Mergers (deutsch: Fusionen) & Acquisitions (deutsch: Übernahme/Erwerb) und beschreibt generell das Umfeld aller Arten von Unternehmenstransaktionen.
Siehe unter Material-Adventure-Change-Klausel
Ein Management-Buy-In ist die Übernahme eines Unternehmens durch ein externes Management oder die Unterstützung eines Investors bei einer solchen Transaktion. Dabei kaufen fremde Manager das Unternehmen oder wesentliche Teile des Unternehmens auf und führen es unter eigener Leitung weiter.
Ein Management-Buy-Out (MBO) ist die Übernahme eines Unternehmens durch das vorhandene eigene Management. Dabei übernimmt die Geschäftsführung das Unternehmen oder die Anteile der Gesellschaft mehrheitlich. Wird diese Übernahme überwiegend fremdfinanziert, spricht man von einem Leveraged-Buy-Out.
Der Market Approach ist eine Methode, um einen bestimmten Vermögensgegenstand zu bewerten. Dabei wird auf verglichen zu welchen Preisen vergleichbare Vermögensgegenstände üblicherweise auf einem bestimmten Markt verkauft werden.
Ein Master Purchase Agreement ist ein einheitlicher Rahmenvertrag für eine Zahl von Einzelverträgen im Rahmen eines oder mehrerer Unternehmenskäufe.
Die Material-Adventure-Change-Klausel (MAC-Klausel) regelt beim Unternehmenskauf den Fall wesentlicher nachteiliger Veränderungen der Zielgesellschaft zum Beispiel in deren Vermögensverhältnissen. Dabei wird der Unternehmenskaufvertrag unter den Vorbehalt gestellt, dass sich zwischen der Vertragsunterzeichnung und dem Eigentumsübergang keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Sie sollen dem Käufer in einem solchen Fall das Recht zum Rücktritt vom Vertrag gewähren.