Waiver

Als Waiver bezeichnet man ein in der EU am Börsenhandel zugelassenes Tochterunternehmen, dessen Mutterkonzern in einem anderen Mitgliedstaat der EU beheimatet ist. Für diese gruppenangehörige Gesellschaften können die Mitgliedstaaten beschließen, unter bestimmten Bedingungen von der Erfüllung gesetzlicher Kontroll- und Meldepflichten abzusehen.

Im Rahmen von Kreditverträgen wird der Begriff für die vereinbarung bestimmter Auflagen und Kennziffern verwendet.

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookies speichern Informationen über Einstellungen, die bei einem weiteren Besuch der Webseite nicht erneut abgefragt werden müssen.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies können nicht deaktiviert werden und speichern lediglich die gewählte Cookie-Einstellungen für weitere Besuche dieser Seite.

Google Analytics

Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen über die Anzahl der Besucher der Website und die beliebtesten Inhalte zu sammeln.

Google Analytics hilft uns herauszufinden, welche Inhalte von besonderem Interesse für unsere Besucher sind, um diese weiterzuentwickeln.