Als Waiver bezeichnet man ein in der EU am Börsenhandel zugelassenes Tochterunternehmen, dessen Mutterkonzern in einem anderen Mitgliedstaat der EU beheimatet ist. Für diese gruppenangehörige Gesellschaften können die Mitgliedstaaten beschließen, unter bestimmten Bedingungen von der Erfüllung gesetzlicher Kontroll- und Meldepflichten abzusehen.
Im Rahmen von Kreditverträgen wird der Begriff für die vereinbarung bestimmter Auflagen und Kennziffern verwendet.