Bei einer Rollover (Rückbeteiligung) stellt der Verkäufer Teile des Erlöses dem Erwerber des Unternehmens als Eigenmittel zur Verfügung und ist dadurch auch an dem Leverage-Effekt der von dem Erwerber aufgenommenen Bankfinanzierung beteiligt.
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookies speichern Informationen über Einstellungen, die bei einem weiteren Besuch der Webseite nicht erneut abgefragt werden müssen.