Bei einer Rollover (Rückbeteiligung) stellt der Verkäufer Teile des Erlöses dem Erwerber des Unternehmens als Eigenmittel zur Verfügung und ist dadurch auch an dem Leverage-Effekt der von dem Erwerber aufgenommenen Bankfinanzierung beteiligt.
Bei einer Rollover (Rückbeteiligung) stellt der Verkäufer Teile des Erlöses dem Erwerber des Unternehmens als Eigenmittel zur Verfügung und ist dadurch auch an dem Leverage-Effekt der von dem Erwerber aufgenommenen Bankfinanzierung beteiligt.