Rücktritt

Der Rücktritt einer Vertragspartei führt im deutschen Schuldrecht zu einer Rückabwicklung des Vertrages, sodass empfangene Leistungen zurückgewährt werden müssen und bisher noch nicht erfüllte Ansprüche erlöschen. Ein Rücktrittsrecht kann entweder vertraglich vereinbart sein oder sich aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht ergeben.

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