Shoot Out Klauseln werden z.B. vereinbart, wenn aufgrund der Gesellschafterstruktur eine Pattsituation mit einer 50:50 Verteilung entstehen kann. Anwendung finden Sie zudem bei vermeintlich unlösbaren Konfliktsituationen und wirtschaftlichen oder strategischen Schwierigkeiten. Zur Auflösung einer Selbstblockade der Gesellschaftsorgane werden somit in der Vertragspraxis sog. Shoot Out- oder Buy-Sell-Klauseln vereinbart, mit deren Hilfe einer der beiden Gesellschafter sämtliche Anteile erwerben kann.