Stille Reserven oder stille Rücklagen ist im Rechnungswesen die Bezeichnung für nicht aus der Bilanz ersichtliche Bestandteile des Eigenkapitals von Unternehmen, die sowohl durch eine Unterbewertung von Vermögen als auch durch eine Überbewertung von Schulden entstehen können. Das Gegenteil – dass der Zeitwert von Vermögensgegenständen niedriger ist als deren Buchwerte – nennt man auch Stille Lasten.