Wettbewerbsverbot

Unter Wettbewerbsverbot wird im deutschen Recht die Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung mit Rücksicht auf ein bestehendes oder vergangenes Vertragsverhältnis verstanden. Im Rahmen des Wettbewerbsverbotes verpflichtet sich eine Partei für einen bestimmten Zeitraum eine bestimmte konkurrierende Tätigkeit zu unterlassen. Es existiert vor allem im deutschen Arbeitsrecht, aber auch im Handelsrecht für freie Handelsvertreter § 90a HGB und im Gesellschaftsrecht, z.B. § 112 HGB. Wettbewerbsverbote zwischen Unternehmen sind stets unter Berucksichtigung des Kartellrechts zu beurteilen.

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